Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld beanspruchen (03.11.2023)

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von „Heimatbasen“ an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.10.2023 - L 9 AL 43/22)