Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt Nachweisbarkeit der Infektion am Arbeitsplatz voraus (14.07.2023)

Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt den Nachweis voraus, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit angesteckt hat. Besteht die Möglichkeit, dass die Infektion im privaten Bereich geschah, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2023 - S 11 U 2168/22)