BSG zur Sperrzeit bei fehlenden Eigenbemühungsnachweisen (05.04.2017)

Eine Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen mit der Folge eines Wegfalls des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwei Wochen tritt auch dann ein, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen lediglich nicht nachgewiesen hat. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass in der Eingliederungsvereinbarung im Gegenzug auch bereits...

(BSG, Urteil vom 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R und B 11 AL 5/16 R)