BSG zum Arbeitslosengeldanspruch bei befristeter Rente (23.02.2017)

Auch bei einer Lücke von mehr als einem Monat zwischen früherem Arbeitslosengeldbezug und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

(BSG, Urteil vom 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R)