BSG: Möglicher Anspruch gegen Jobcenter auf Übernahme von Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen Umzugs (13.03.2020)

Gegen das Jobcenter kann ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen eines Umzugs bestehen. Die Kosten gehören entweder zu den Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wenn beide Wohnungen im Zeitraum der Doppelzahlung genutzt wurden und die Doppelmiete nicht vermeidbar war. Ist dies nicht der Fall, richtet sich der Anspruch auf Kostenübernahme demgegenüber nach § 22 Abs....

(BSG, Urteil vom 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R)