Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass blinde Versicherte bei entsprechender ärztlicher Verordnung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Laser-Langstock an Stelle eines einfachen Blindenstocks verlangen können.
(SG Koblenz, Urteil vom 15.03.2017 - S 11 SO 62/15)