Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen (05.11.2020)

Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die
dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgerichts.

(Hessisches LSG, Urteil vom 18.08.2020 - L 3 U 155/18)