BGH: Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl setzt nicht Vorliegen von zweifelsfrei auf einen Einbruch schließende Spuren voraus (12.04.2017)

Bei einem Einbruchsdiebstahl muss der Versicherungsnehmer zwar das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls nachweisen. Dies setzt aber nicht voraus, dass Spuren vorliegen, die zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretende Spuren vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 171/13)