BGH: Nutzungsrecht an Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells von Reiserücktrittsversicherung umfasst (10.01.2018)

Zwar wird eine Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells nicht mittels eines Mietvertrags überlassen. Dennoch kann eine Reiserücktrittsversicherung gelten, wenn zwar als versicherte Reise "Mietleistungen" gelten, aber zugleich beispielhaft eine Ferienwohnung genannt wird. In diesem Fall ist die Klausel unklar und geht zu Lasten des Versicherers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 14.06.2017 - IV ZR 161/16)