BGH: Betriebsschließungsversicherung muss im Corona-Lockdown nicht zahlen (27.01.2022)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.

(BGH, Urteil vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21)