Das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass es zulässig ist, einen Bewerber für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei aufgrund des Motivs einer Tätowierung abzulehnen.
(ArbG Berlin, Urteil vom 03.04.2018 - 58 Ga 4429/18)
Das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass es zulässig ist, einen Bewerber für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei aufgrund des Motivs einer Tätowierung abzulehnen.
(ArbG Berlin, Urteil vom 03.04.2018 - 58 Ga 4429/18)