Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Kassiererin, die auf eine Betrugsmasche hereinfällt und 124 Codes für Prepaid-Telefonkarten am Telefon herausgibt, nicht für den Schaden haften muss.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2017 - 14 Sa 334/17)