Arbeitgeber müssen Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrats auch dann zahlen, wenn der Anbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
(BAG, Beschluss vom 07.02.2024 - 7 ABR 8/23)