Berufsunfähigkeitsversicherung kann Eintrittspflicht von Einsichtnahme der Krankenunterlagen abhängig machen (27.10.2016)

Besteht der begründete Verdacht, dass der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, so kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Eintrittspflicht von der Einsichtnahme der Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte des Versicherungsnehmers abhängig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

(OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2014 - 20 W 91/13)