Bereitschaftsdienst außerhalb der Feuerwache ist keine Arbeitszeit (10.07.2017)

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden muss.

(VG Neustadt, Urteil vom 21.06.2017 - Az. 1 K 1117/16.NW)