Beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte innerhalb von vertraulichen Kollegengesprächen rechtfertigen regelmäßig keine Kündigung (28.05.2015)

Beleidigt ein Arbeitnehmer innerhalb eines vertraulichen Gesprächs unter Kollegen seinen Vorgesetzten, so rechtfertigt dies regelmäßig weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Denn ein Arbeitnehmer darf auf die Vertraulichkeit des Gesprächs vertrauen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden.

(Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 22.01.2015 - 3 Sa 571/14)