Beim Gehen erlittene Knieprellung kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden (24.04.2018)

Kommt es bei einem Versicherten "beim Gehen" zu einer Knieprellung stellt dies eine willentlich herbeigeführte und von ihm kontrollierte Verletzung durch eine Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit dar, die nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 27.03.2018 - S 1 U 3506/17)