Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung
eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf zehn Jahre zu verteilen ist.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2015 - L 1/4 KR 17/13)