Behinderten Teilzeit-Studenten kann Anspruch auf Hartz IV haben (18.01.2021)

Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig
ist, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Teilzeitstudium ist jedoch nicht nach dem BAföG förderungsfähig, da es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt. Teilzeit-Studierende können daher Arbeitslosengeld II beanspruchen. Dies entschied das Landessozialgericht Hessischen.

(Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 12.01.2021 - L 9 AS 535/20 B ER)