BAG zur Höhe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit (24.02.2023)

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zu-schlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen...

(BAG, Urteil vom 22.02.2023 - 10 AZR 332/20)