BAG zur fristlosen Kündigung wegen illoyalem Verhalten einer Geschäftsführerin (01.06.2017)

Betreibt jemand auf intrigante Weise zielgerichtet die
Abwahl eines Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung des
Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein illoyales Verhalten wird die für
eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede
erheblich gestört. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

(BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15)