BAG zur Auslegung einer Versorgungsregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (24.09.2020)

Das BAG hat entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn...

(BAG, Urteil vom 22.09.2020 - 3 AZR 433/19)