BAG zur Arbeitnehmerüberlassung einer DRK-Schwester (23.02.2017)

Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört,
von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach
dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung.
Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche
Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden
Arbeitnehmerüberlassung...

(BAG, Beschluss vom 21.02.2017 - 1 ABR 62/12)