BAG zum Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers (14.12.2016)

Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15)