BAG zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit (27.01.2017)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nur besteht, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund tatsächlich ursächlich für die Benachteiligung war.

(BAG, Urteil vom 26.01.2017 - 8 AZR 736/15)