BAG: Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung trotz fehlender Angaben zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses (23.01.2017)

Wird eine ordentliche Kündigung hilfsweise vorsorglich zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen, so ist sie nicht wegen Unbestimmtheit unwirksam, da Angaben zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses fehlen. Der Beendigungszeitpunkt ergibt sich aus der vorrangig erklärten fristlosen Kündigung. Zudem steht eine hilfsweise oder vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung unter einer...

(BAG, Urteil vom 20.01.2016 - 6 AZR 782/14)