BAG: Unwirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung aufgrund jahrelanger Befristung der Arbeitszeiterhöhung (05.10.2016)

Eine befristete Arbeitszeiterhöhung kann gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn es bereits seit Jahren zu einer Befristung von Arbeitszeiterhöhungen kam. Die ständige Befristung lässt nämlich auf einen dauerhaften Bedarf an der zusätzlichen Arbeitsleistung schließen. Der von der Befristung betroffene Arbeitnehmer wird dadurch unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13)