BAG: Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds im Rahmen einer Schulung aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse (24.09.2015)

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Schulung teil, so ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet die Übernachtungskosten zu tragen, wenn die Übernachtung erforderlich war. Davon ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn sich aufgrund winterlicher Witterungsverhältnisse die Fahrtzeit zum bzw. vom Schulungsort verlängert und das Unfallrisiko erhöht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Beschluss vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13)