BAG: Früheres Heimarbeitsverhältnis steht sachgrundloser Befristung eines Arbeitsvertrags nicht entgegen (25.04.2018)

Der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags steht ein früheres Heimarbeitsverhältnis nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) entgegen. Denn ein Heimarbeitsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 24.08.2016 - 7 AZR 625/15)