BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit der Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung (28.07.2016)

Im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen seiner Wiederverheiratung hat sich das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden, den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung zu bitten. Dem Bundesarbeitsgericht geht es dabei vor allem um Fragen der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern, die der Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören.

(BAG, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 AZR 746/14 (A))