BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Verjährung von Urlaubsansprüchen (30.09.2020)

Das Bundesarbeitsgericht hat zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.

(BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 9 AZR 266/20 (A))