BAG: Doppelter Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers nach betriebsbedingter Kündigung (04.04.2018)

Macht der Arbeitgeber ein vom Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) abweichendes Abfindungsangebot, so muss dies deutlich als abweichendes Angebot erkennbar sein. Andernfalls steht dem Arbeitnehmer ein doppelter Abfindungsanspruch zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 2 AZR 536/15)