BAG: Aufnahme von Wahlberechtigten in Wählerliste zu einer Betriebsratswahl am Wahltag unzulässig (07.11.2017)

Werden noch am Wahltag zu einer Betriebsratswahl Wahlberechtigte in die Wählerliste aufgenommen, so ist die Wahl aufgrund einer möglichen Beeinflussung des Wahlergebnisses anfechtbar. Die Aufnahme neuer Wahlberechtigter ist zum Schutz vor Wahlmanipulationen nur bis zum Tag vor Beginn der Stimmabgabe zulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Beschluss vom 21.03.2017 - 7 ABR 19/15)