Auszubildende haften ohne Rücksicht auf ihr Alter für durch sie verursachte Schäden (20.03.2015)

Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs
einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen
Regeln wie andere Arbeitnehmer. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 67/14)