Die Auswahl eines Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens durch den Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherer begründet keine Schadensersatzhaftung des Versicherers. Der Versicherer schuldet nur die Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Dies das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21)