Das Versenden einer rassistischen E-Mail durch ein Personalratsmitglied an ein anderes Mitglied stellt eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt den Ausschluss aus dem Personalrat. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
(VG Hannover, Beschluss vom 13.02.2020 - 16 A 6157/18)