Auslandskrankenversicherung muss Flugkosten zur Notoperation übernehmen (30.11.2015)

Ein Krankenversicherer hat einer Versicherten ca. 21.500 Euro für den Rückflug von Portugal nach Deutschland zu erstatten, weil eine gebotene Notoperation der Versicherten in Portugal nicht gewährleistet war. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen.

(OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2015 - 20 U 190/13)