Arbeitsvertrag eines Profifußballspielers darf bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden (17.02.2016)

Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt...

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016 - 4 Sa 202/15)