Arbeitsunfall oder (erneuter) Suizid: Arbeitnehmer trägt Beweislast (17.10.2016)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Beweislast dafür trägt, dass ein Unfall ein tatsächlicher Arbeitsunfall war und nicht ein (erneuter) Suizidversuch.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 30.08.2016 - S 4 U 2601/15)