Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Beweislast dafür trägt, dass ein Unfall ein tatsächlicher Arbeitsunfall war und nicht ein (erneuter) Suizidversuch.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 30.08.2016 - S 4 U 2601/15)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Beweislast dafür trägt, dass ein Unfall ein tatsächlicher Arbeitsunfall war und nicht ein (erneuter) Suizidversuch.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 30.08.2016 - S 4 U 2601/15)