Arbeitslosenversicherung: Kein Insolvenzgeld bei fehlendem Verdienstnachweis (08.04.2015)

Ein Arbeitnehmer erhält bei Insolvenz seines Arbeitgebers im Regelfall Insolvenzgeld, wenn er für die vorausgehenden drei Monate noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt hat. Die Ansprüche müssen aber nachgewiesen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.

(SG Gießen, Urteil vom 07.01.2015 - S 14 AL 17/12)