Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen.
(SG Koblenz, Urteil vom 23.03.2016 - S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14)
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen.
(SG Koblenz, Urteil vom 23.03.2016 - S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14)