Das Arbeitsgericht Stuttgart hat dem Antrag der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim, die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu ersetzen, stattgegeben.
(ArbG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.2017 - 12 BV 64/15)