Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH (07.04.2016)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.

(ArbG Berlin, Urteil vom 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15)