Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.
(ArbG Berlin, Urteil vom 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15)
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.
(ArbG Berlin, Urteil vom 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15)