Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat, dass in seinem Arbeitszeugnis eine "selbstständige Arbeitsweise" explizit genannt wird.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2017 - 12 Sa 936/16)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat, dass in seinem Arbeitszeugnis eine "selbstständige Arbeitsweise" explizit genannt wird.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2017 - 12 Sa 936/16)