Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
(BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 481/18)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
(BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 481/18)