Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung Pauschal-Schadensersatz von 40 Euro zahlen (28.11.2016)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat.

(LAG Köln, Urteil vom 22.11.2016 - 12 Sa 524/16)