Arbeitgeber muss bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern nicht auf drohenden Verfall von Urlaubstagen hinweisen (30.11.2021)

Ein Arbeitgeber muss einen langzeiterkrankten Arbeitnehmer nicht darauf hinweisen, dass nicht genommener Urlaub bald verfällt. Die Hinweispflicht besteht erst wieder ab dem Zeitpunkt der Wiedergenesung. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.

(ArbG Köln, Urteil vom 30.09.2021 - 8 Ca 2545/21)