AOK Rheinland erhält hohe Nachzahlung aus Gesundheitsfonds in Höhe vom mehr als 60 Millionen Euro (05.11.2015)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, das die Bundesrepublik Deutschland der AOK Rheinland/Hamburg mehr als 60 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds nachzahlen muss. Das Gericht hielt eine gesetzliche Neuregelung, durch die die Finanzzuweisungen an die AOK Rheinland/Hamburg erheblich reduziert wurden, für unzulässig, das sie gegen den Vertrauensschutz bei der Finanzplanung verstößt.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2015 - L 5 KR 745/14 KL)