Anspruch auf Regelaltersrente kann auch für unter fremder Identität geleistete Arbeit bestehen (15.03.2017)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat der Klage einer 67-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Krefeld gegen die Deutsche Rentenversicherung Rheinland stattgegeben. Der Klägerin wurde damit ein Rentenanspruch zuerkannt, obwohl sie unter der Identität der ersten Ehefrau ihres Mannes gearbeitet hatte.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016 - S 20 R 2339/13)