Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Leistungen der Verhinderungspflege auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden können.
(BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Leistungen der Verhinderungspflege auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden können.
(BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R)